Allgemeine Geschäftsbedingungen von PH Marketing Solutions
( im folgenden PHMS genannt )
1. Allgemeines
Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Mit der Bestellung gelten die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von PHMS als anerkannt. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie durch PHMS schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote von PHMS erfolgen freibleibend und unverbindlich. Sämtliche an PHMS gerichteten Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung bzw. einer Vorauskassen-Rechnung. Bestellungen und Lieferabrufe können auch durch Fax oder e-mail erfolgen. Mündliche Vereinbarungen vor und nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. einer Vorauskassen-Rechnung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Inland) und Liefer- und Frachtkosten. Die Rechnung ist sofort fällig und zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Verzug werden Zinsen gemäß § 288 Absatz 2 BGB berechnet.
4. Lieferung, Fracht und Verpackung
Die Lieferung erfolgt ab Werk und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Teillieferungen sind in zumutbarem Rahmen zulässig. Eine Transportversicherung wird durch PHMS abgeschlossen. Soweit die Vertragspartner keine andere Vereinbarung getroffen haben, regelt sich die Rücknahme für Verpackungsmaterialien nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
5. Mehr- oder Minderlieferung
PHMS behält sich eine Mehr- bzw. Minderlieferung von 10 % vor. Derartige Abweichungen ergeben sich aus der Auflagenhöhe und sind produktionsbedingt.
6. Lieferzeit, Verzug
Liefertermine und –Zeiten sind unverbindlich. Verbindliche Liefertermine und -Zeiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch PHMS. Bei Anbringung von Werbedrucken gilt die angegebene/vereinbarte Lieferzeit erst ab Eingangsdatum des druckreifen Korrekturabzuges. Sollten unverbindliche Liefertermine und –Zeiten um mehr als 2 Wochen überschritten werden, kann der Kunde schriftlich eine verbindliche Nachfrist von 4 Wochen zur Lieferung setzen. Der Vertrag bleibt bei Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die PHMS nicht zu vertreten hat (insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Anordnungen, Zoll, Bezugs- und Beschaffungsschwierigkeiten, Verzögerungen durch Transporteure/Reedereien, usw.), auch wenn sie bei Lieferanten von PHMS oder deren Unterlieferanten eintreten, weiter bestehen. In dieser Zeit ruht der Fristlauf. Dies gilt auch im Falle von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Schadensersatzansprüche kann der Kunde für diese Zeit nicht geltend machen. PHMS kann, falls einer der obigen Gründe vorliegt, unverzüglich (innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis) dem Kunden mitteilen, dass die Leistung ganz oder teilweise nicht verfügbar ist und PHMS deswegen insoweit vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall wird PHMS unverzüglich (innerhalb von drei Tagen ab Mitteilung) ggf. erfolgte Gegenleistungen dem Kunden zurückerstatten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Durch vorbehaltlose Annahme bei Lieferverzug entstehen keine Schadensersatzansprüche für den Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum von PHMS. Bei Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verbindung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt anteilig auf das neue Produkt bzw. tritt der Kunde die Gegenforderung bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Bei zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von PHMS hinzuweisen und PHMS unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt die Kosten, die für die Abwehr der Ansprüche Dritter entstehen.
8. Mängel
Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und PHMS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware, Mängel schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung in dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind PHMS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Geschieht die unverzügliche Anzeige nicht, so gilt die Ware als angenommen. Mängel, die an einem Teil der Lieferung festgestellt werden, berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der restlichen Lieferung. Reklamationen sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden bedruckt, benutzt oder bearbeitet wurde. PHMS hat nach rechtzeitiger Mängelanzeige zuerst das Recht auf Nachlieferung. Sollte diese fehlschlagen, kann der Kunde nach Wahl von seinen Rechten Gebrauch machen und insbesondere den Preis mindern oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab Anspruchsentstehung.
9. Bedruckung
Für Fehler bei der Bedruckung, die sich aus unklarer Schrift oder durch Übermittlungsfehler ergeben, insbesondere bei telefonischen Aufträgen, haftet PHMS nicht, sofern der Kunde die schriftliche Bestätigung von PHMS innerhalb einer Woche nicht schriftlich rügt. Weiter kann es auch durch die Übertragung auf bestimmte Materialarten zu Abweichungen von der jeweiligen Originalvorlage kommen. In diesen Fällen übernimmt PHMS ebenfalls keine Haftung für Abweichungen.
10. Rechte Dritter
Bei der Verwendung von Bildmotiven, Texten etc., die der Kunde PHMS zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Kunde alle gesetzlichen Bestimmungen selbst zu beachten. Dies gilt insbesondere, aber nicht darauf beschränkt, für die Bestimmungen des Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht.
Der Kunde versichert, dass die von ihm übergebenen Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind.
PHMS ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Bild- und Textinhalte auf ihre Richtigkeit oder mögliche Lizenzbestimmungen hin zu überprüfen.
Sollte PHMS von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen erfahren, wird das Material gelöscht und die Ausführung des Auftrages verweigert.
Falls die Motive oder Texte des Kunden gegen die Rechte Dritter (etwaige Urheber- oder Namensrechtsverletzungen) oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, verpflichtet sich der Kunde, PHMS von allen Ansprüchen ausnahmslos freizustellen bzw. PHMS alle hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Im Falle eines Rechtsstreits aufgrund von Verletzungen von Rechten Dritter hat der Kunde sämtliche Kosten und Schäden, die PHMS entstehen, zu erstatten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt PHMS vorbehalten.
Soweit die zu bedruckenden Artikel nicht aus der Palette von PHMS stammen, sondern vom Kunden vorgegeben werden, sichert der Kunde zu, dass auch diese frei von Rechten Dritter, insbesondere Patentrechten sind. Eine Prüfung durch PHMS erfolgt nicht. Im Übrigen gelten auch hier obige Ausführungen für den Fall einer Rechtsverletzung, insbesondere einer Patentrechtsverletzung.
11. Haftung
PHMS haftet für Schäden, die PHMS – vorsätzlich oder grob fahrlässig – schuldhaft verursacht hat, soweit nicht an anderer Stelle dieser Geschäftsbedingungen eine andere Regelung getroffen wurde. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diese Regelungen nicht berührt.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PHMS und dem Kunden wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Als Erfüllungsort sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden wird Krefeld vereinbart. Krefeld ist außerdem ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Dasselbe gilt auch im Fall einer Regelungslücke.
(Stand: 01.01.2015)